Kein besonderer Schutz bei preisgebundenen Wohnungen
BGH stärkt Vermieterrechte im Streit um Nebenkosten
Karlsruhe (AFP) - Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Vermieter von preisgebundenen Wohnungen im Streit um Nebenkosten-Abrechnungen gestärkt. Vermieter können demnach säumigen Mieter kündigen, ohne die besonderen Schutzvorschriften für Kündigungen im freien Wohnungsmarkt beachten zu müssen, wie der BGH entschied. Preisgebundene Wohnungen gibt es beispielsweise im sozialen Wohnungsbau. Im umstrittenen Fall weigerte sich der Mieter einer preisgebundenen Wohnung, eine monatliche Erhöhung der Vorauszahlungen für Betriebs- und Heizkosten um 30,50 Euro zu zahlen.
Mietwohnungen
© AFP
Die mehrfachen Kündigungen des Vermieters hatte das Landgericht Hamburg für unwirksam erklärt, weil seiner Auffassung nach der besondere Schutz von Mietern im freien Wohnungsmarkt auf den preisgebunden Wohnraum übertragen werden könne. Demnach darf einem Mieter im freien Markt erst zwei Monate nach dessen rechtskräftiger Verurteilung zur Zahlung der erhöhten Miete gekündigt werden.
Dem BGH zufolge darf diese Regel nicht auf den preisgebunden Wohnungsmarkt übertragen werden, weil Mieter dort durch die Kontrolle der Miethöhe und deren Begrenzung auf die Kosten bereits ausreichend geschützt sind.
Artikel vom 09.05.2012
Noch keine Kommentare vorhanden