Diese Straftaten kategorisiert das BKA als Cyberkriminalität im weiteren Sinne. Darunter fallen beispielsweise Vergehen, bei deren Planung Informations- und Kommunikationstechnik genutzt wurde. Demnach entstanden 2018 durch Cyberkriminalität mindestens 60,7 Millionen Euro Schaden, sagte Henzler. Er wies darauf hin, dass es bei der Cyberkriminalität einen massiven Dunkelbereich gebe: Schätzungen zufolge dürfte sich der Schaden allein für Unternehmen auf mehr als hundert Milliarden Euro belaufen.
Unternehmen scheuen demnach häufig vor der Anzeige zurück, weil sie um ihre Reputation fürchten. Einige Unternehmen sind jedoch zur Meldung verpflichtet, da es sich bei ihnen um sogenannte Kritische Infrastrukturen handelt, erläuterte Henzler. Dazu gehören zum Beispiel die Sektoren Energie, Finanzwesen, Transport und Verkehr, Gesundheit sowie Medien und Kultur.
Zwischen Juni 2017 und Mai 2018 gingen dahingehend 145 Meldungen zu festgestellten Störungen ein, hieß es. Dabei habe der Schwerpunkt wie im Vorjahr im Sektor Informationstechnik und Telekommunikation gelegen. Hauptangriffstechnik sei der Versand von "Spear-Phishing-Mails" mit schadhaften Links oder Schadanhang.
BKA-Vize Henzler ging davon aus, dass die Zahl der Straftaten der Cyberkriminalität in Deutschland auch in den kommenden Jahren weiter steigen dürfte. Er kündigte daher den Aufbau einer eigenständigen BKA-Abteilung zur Bekämpfung der Cyberkriminalität an. Diese soll "mit erheblichen personellen Mitteln" ausgestattet werden, sagte er. Die neue Abteilung soll zum April 2020 ihren Betrieb aufnehmen.