Das Bundesverkehrsministerium erhofft sich von der Neuregelung kürzere Verwaltungsgerichtsverfahren und für überregional wichtige Infrastrukturprojekte einen sofortigen Vollzug von Baurecht geben. Die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen oder Anfechtungsklagen entfällt, der Weg des einstweiligen Rechtsschutzes im Eilverfahren bleibt aber erhalten.
In der aktuellen Legislaturperiode sind bereits mehrere Neuregelungen zur Planungsbeschleunigung in Kraft getreten. Der Bundestag kann etwa per Gesetz wichtige Schienen- und Wasserstraßenprojekte genehmigen; bei Ersatzneubauten entfällt ein neues Genehmigungsverfahren.