Nach Einigung im Vermittlungsausschuss

Bundesrat stimmt neuen Rechten für Telefonkunden zu

Berlin (AFP) - Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss hat der Bundesrat einstimmig die Reform des Telekommunikationsrechts beschlossen. Damit werden Telefonkunden künftig deutlich besser gestellt: Sie müssen nicht mehr für Warteschleifen zahlen, beim Wechsel des Anbieters dürfen sie nur noch höchstens einen Tag ohne Anschluss dastehen und Rufnummern-Mitnahme soll auch einfacher werden.
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Telefonkunden erhalten mehr Rechte © AFP

Der Vermittlungsausschuss hatte eine Einigung zwischen Bund und Ländern bei der Vergabe von Mobilfunk-Frequenzen erzielt, die ebenfalls in dem Telekommunikationsgesetz geregelt wird. Der sächsische Staatsminister Karl Johannes Beermann (CDU) sagte im Bundesrat, die gefundene Lösung nutze den Ländern wie dem Bund gleichermaßen.

Nach Beermanns Worten sollen die Länder bei der Versteigerung von Frequenzen künftig mindestens die Hälfte der Erlöse bekommen. Zudem muss der Bundesrat bei Frequenzvergaben seine Zustimmung geben. Der Vermittlungsausschuss hatte sich ebenfalls darauf geeinigt, dass die staatliche Förderbank KfW den Ausbau der Breitbandnetze auch künftig unterstützt.

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