Gericht sieht Rechte britischer Theatergruppe verletzt
EU-Gericht verbietet Brauer Marke "Royal Shakespeare"
Luxemburg (AFP) - Eine österreichische Firma darf einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union (EuG) zufolge weder ihr Bier noch andere Getränke "Royal Shakespeare" nennen. Wie die Richter in Luxemburg entschieden, würde der Getränkehersteller Jackson International Trading mit der Verwendung der Marke zu Unrecht vom guten Namen der britischen Theatergruppe The Royal Shakespeare Company profitieren. Zu hoch sei die Verwechslungsgefahr angesichts der Namensähnlichkeit.
The Royal Shakespeare Company
© AFP
Jackson International hatte die Marke "Royal Shakespeare" 2003 für alkoholische und nichtalkoholische Getränke, vor allem aber für Bier und Scotch beim europäischen Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) eintragen lassen. Sechs Jahre später gab das HABM dem Antrag der Theatergruppe statt, die um eine Annullierung des Markennutzungsrechts für den Getränkehersteller bat. Die Royal Shakespeare Company (RSC) hatte sich ihren Namen bereits 1999 gesichert. Jackson International ging gegen diese Annullierung vor dem EU-Gericht vor, scheiterte nun aber.
Artikel vom 06.07.2012
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