Mindestanforderungen für Überprüfungen beschlossen
Einheitliche Kontrollen für Hersteller von Bio-Produkten
Berlin (AFP) - Hersteller von Bio-Produkten werden künftig nach einheitlichen Regeln kontrolliert. Der Bundesrat beschloss detaillierte Mindestanforderungen für die Kontrolleure und die Zulassungsverfahren der Unternehmen. Das solle die Qualität und die Effizienz der Kontrolle von Biolebensmitteln verbessern, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeslandwirtschaftsministerium, Peter Bleser. "Ein möglicher Betrug mit Bioprodukten wird damit künftig noch schwerer als bisher", erklärte Bleser.
Bio-Avocados
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Für die Kontrollen der Unternehmen im Öko-Landbau sind private Kontrollstellen zuständig. Ihre Überwachung liegt bei den Bundesländern. Die nun beschlossene Verordnung vereinheitlicht die Anforderungen und Zulassungsverfahren in Deutschland und macht die Beurteilung der Hersteller damit vergleichbarer. Unternehmensübergreifend und auf verschiedenen Stufen der Produktionskette sollen die Waren außerdem kontrolliert werden. Das soll verhindern, dass Produkte, die aus nichtökologischer Herstellung stammen, in den Warenstrom der Bio-Artikel eingeschleust werden können.
Artikel vom 30.03.2012
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