Maßnahme soll ab Juli Stromsparen helfen

Frankreich verbietet nächtliche Schaufensterbeleuchtung

Paris (AFP) - In Frankreich müssen nachts bald alle Lichter in Geschäften und Unternehmen ausgehen: Am 1. Juli tritt eine Energiesparverordnung in Kraft, derzufolge Beleuchtungen von Schaufenstern oder Fassaden von ein Uhr nachts bis sechs Uhr morgens untersagt sind. Zwei Handelsverbände forderten, eine Reihe von Ausnahmen - etwa für den Pariser Prachtboulevard Champs Elysées oder zu Weihnachten - zuzulassen.
Ab 1. Juli bleiben in Frankreich nachts die Geschäfte dunkel Bild anzeigen
Ab 1. Juli bleiben in Frankreich nachts die Geschäfte dunkel © AFP

Die Maßnahme ist Teil des Energiesparpakets, das im Dezember von der damaligen Umweltministerin Nathalie Kosciusko-Morizet angekündigt worden war. Sie hatte vorgerechnet, dass durch das nächtliche Beleuchtungsverbot der Strom für 260.000 Haushalte jährlich gespart werden könne.

Der Vorsitzende des französischen Handelsverbandes UCV, Claude Boulle, sagte der Nachrichtenagentur AFP, die Geschäfte hätten um Ausnahmen "entsprechend der Ereignisse" gebeten. Dabei verwies er auf das Lichtfest in Lyon oder die "Weiße Nacht" in Paris. Mit Blick auf Paris hob er hervor: "Man kann nicht auf gleiche Weise die großen Baudenkmäler, die Champs-Elysées und den Rest der Stadt behandeln." Aus Sicherheitsgründen könne dies auch nicht an Bahnhöfen angewandt werden. Zudem verwies er darauf, dass etwa während der Festtage die Schaufenster großer Geschäfte ausgenommen sein könnten.

Bei großen Handelsketten werden die Lichter bereits um ein Uhr nachts ausgeschaltet, mit Ausnahme einiger Geschäftsviertel am Rande der Autobahn, wie Philipe Joguet von der Vereinigung der Handelsunternehmen FCD hervorhob. Er verwies zudem auf eine Verordnung vom Januar, die Ausnahmen per lokaler Anweisung für bestimmte Zeiten oder Veranstaltungen vorsieht, etwa zu Weihnachten. Beide Handelsorganisationen erklärten, dass der meiste Strom ohnehin nicht zwischen ein Uhr nachts und sechs Uhr morgens eingespart werden könne.

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