In dem Prozess ging es um Luxusreisen der Angeklagten mit ihrem damaligen Geliebten Volkert auf Kosten von VW sowie um hohe Honorarzahlungen von Volkswagen an die Journalistin. Nach dem Urteil des Schöffengerichts ging Adriana B. damals aber davon aus, dass nicht der Konzern, sondern Volkert selbst für die Reisen im Wert von insgesamt etwa 100.000 Euro aufgekommen war.
Auch bei den an sie gezahlten Honoraren des Konzerns in Höhe von rund 250.000 Euro sei Beihilfe zur Untreue nicht gegeben, befand das Gericht. Dies gelte ganz unabhängig davon, ob diese Aufwendungen leistungsgerecht gewesen seien oder nicht. "Auch unangemessene Verträge sind nicht verboten", sagte der Vorsitzende Richter Holger Kuhlmann in der Urteilsbegründung.
Der Richter stellte zugleich klar, dass es trotz des Freispruchs "keine Anhaltspunkte für eine andere Bewertung" der in früheren Verfahren behandelten Vorgänge im Rahmen der Schmiergeldaffäre gebe. "Diese Geschichte muss nicht umgeschrieben werden", sagte Kuhlmann.
Adriana B. hatte ursprünglich im Jahr 2008 einen Strafbefehl über eine einjährige Bewährungsstrafe erhalten, diesen aber nicht akzeptiert. Im Prozess berichtete sie, die Schlagzeilen über ihr Verhältnis mit Volkert hätten ihre Karriere als Fernsehjournalistin beendet und sie auch wirtschaftlich ruiniert. In ihrem Schlusswort sagte sie weinend: "Ich hoffe, dass dieser Alptraum für mich jetzt zu Ende ist."
Mit dem jetzt ergangenen Urteilsspruch ist die juristische Aufarbeitung der Affäre um Lustreisen von VW-Betriebsräten und Millionenzahlungen an Ex-Betriebsratschef Volkert voraussichtlich beendet. Der frühere VW-Personalvorstand Peter Hartz hatte über viele Jahre hinweg auf dem Weg über ein Spesenkonto nicht nur Volkert das Gehalt eines Topmanagers gezahlt, sondern auch Reisen und Bordellbesuche zahlreicher Betriebsräte finanziert.
Mit solchen Zahlungen wollte Hartz, wie er später gestand, das Wohlwollen der Arbeitnehmervertretung erkaufen. Hartz musste seinen Posten räumen und wurde 2007 zu einer zweijährigen Haftstrafe auf Bewährung wegen Untreue verurteilt. Gegen Volkert wurde ein Jahr später eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verhängt, wovon er ein Jahr und neun Monate absitzen musste. Es blieb die einzige Verurteilung, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde.
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