Die Stadtwerke müssten ihren Konkurrenten in den meisten Fällen eine Abgabe für sogenannte Sondervertragskunden in Rechnung stellen, erklärte das Kartellamt. Tatsächlich aber rechneten sie die deutlich höheren Entgelte für Tarifkunden ab. Dies sei rechtswidrig. Die den Städten und Gemeinden gehörenden Stadtwerke "beschränken dadurch den Wettbewerb um Endkunden, und neue Gaslieferanten werden beim Markteintritt behindert", erklärte die Behörde.
Das Bundeskartellamt erstellte das Gutachten im Zuge eines Musterverfahrens gegen die Stadtwerke Ahrensburg. Die Behörde hatte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in der Angelegenheit Recht bekommen, derzeit beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Fall.
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