Zweifel an Konzeption der Brandschutzanlage

Offenbar weiter Chaos auf Berliner Flughafen-Baustelle

Berlin (AFP) - Der neue Zeitplan für den Berliner Großflughafen BER gerät einem Bericht zufolge ins Wanken. Am Flughafen herrsche weiterhin "völliges Chaos", berichtet der "Tagesspiegel" unter Berufung auf Beteiligte an den Bauarbeiten. Leiten soll die Arbeiten in Zukunft der Zeitung zufolge der bisherige Chefplaner der Frankfurter Flughafengesellschaft Fraport, Horst Amann.
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Eingangsbereich des BER-Airports © AFP

"Der vergangene Monat war verlorene Zeit. Es herrscht weiterhin völliges Chaos", zitierte der "Tagesspiegel" einen Manager einer der Firmen, die die Brandschutz-Anlage bauen. "Der Termin ist akut gefährdet und damit auch die Eröffnung im März", sagte er. Hinzu komme, dass der Brandschutz so kompliziert geplant sei, dass selbst Profis grundsätzliche Zweifel kämen. "Es stellt sich die Frage, ob die Entrauchungsanlage jemals funktionieren wird."

Ein Flughafen-Sprecher sagte: "Wir übergeben den Baufirmen derzeit die Pläne für die Brandschutz-Anlage und stimmen die Details ab. Noch am Freitag sollte das geschehen. Vermutungen, der Aufsichtsrat könne den Eröffnungstermin auf seiner Sitzung am 22. Juni erneut verschieben, seien "Spekulationen".

Amann hat laut Tagesspiegel seinen Vertrag als technischer Geschäftsführer bei der Berliner Flughafengesellschaft bereits unterzeichnet. Er würde damit Manfred Körtgen folgen, der vom Aufsichtsrat Mitte Mai nach Absage des ursprünglichen Eröffnungstermins entlassen wurde. Die Berliner Flughäfen bestätigten die Personalie nicht: "Zu Personalspekulationen äußern wir uns nicht", sagte ein Unternehmenssprecher.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg fällte derweil ein Urteil zugunsten des Schallschutzes für die Anwohner des BER. Die Richter verpflichteten das Infrastruktur-Ministerium Potsdam im Wege einer einstweiligen Anordnung, durch "geeignete aufsichtsrechtliche Maßnahmen" darauf hinzuwirken, dass das Schallschutz-Programm am Flughafen umgesetzt wird." Geklagt hatten Eigentümer von Grundstücken im näheren Umfeld des Flughafens.

Sie haben laut dem Urteil einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich oder Schallschutz-Maßnahmen, die sicherstellen, dass im Rauminnern der Wohngebäude bei Tage bei geschlossenen Fenstern kein höherer Pegel als 55 Dezibel auftritt. Der bislang angebotene Schallschutz bleibe "hinter diesem Schutzziel" zurück und sei "unzureichend", urteilte das Gericht.

Die Antragsteller hatten außerdem eine erneute Verschiebung der Eröffnung beantragt. Dies war erfolglos. "Angesichts der gravierenden Auswirkungen auf vielfältige öffentliche und private Interessen" beurteilte das Gericht dies als "unverhältnismäßig". Rechtsmittel gegen die Entscheidung bestehen nicht.

Ursprünglich sollte der Großflughafen, der nach dem ehemaligen Bundeskanzler Willy Brandt benannt ist, am 3. Juni in Betrieb gehen. Wenige Wochen vor dem Start sagten die Verantwortlichen den Termin jedoch ab, hauptsächlich, weil es Probleme beim Brandschutz gab. Als neuer Eröffnungstermin ist nun der 17. März 2013 vorgesehen.

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