Berlin (AFP) - Bei deutschen Billigfrisören sind einem Bericht zufolge Rechtsverstöße in Arbeitsverträgen offenbar an der Tagesordnung. Viele Billigketten arbeiten nach Informationen der "Welt am Sonntag" mit Arbeitsverträgen, die Mindestumsatzvorgaben für die angestellten Friseure enthalten. Solche Vorgaben seien jedoch nach Ansicht von Arbeitsrechtlern und der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi nicht gesetzlich erlaubt.
Auch könnten offenbar einige der Ketten ihre Niedrigpreise nur anbieten, indem sie von vornherein mit unbezahlten Überstunden kalkulierten. Die Zeitung beruft sich auf eidesstattliche Erklärungen sowie Arbeitsverträge von Mitarbeitern verschiedener Ketten.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) forderte schärfere Kontrollen der Betriebe. "Wir fordern nicht nur auf dem Bau, sondern auch in allen anderen Dienstleistungsbereichen schärfere regelmäßige Kontrollen, um Schwarzarbeit und Scheinselbstständigkeit aufzudecken", sagte Verbandspräsident Otto Kentzler der Zeitung. Grundsätzlich müsse der Markt für alle Anbieter offen sein. Die Einhaltung der gesetzlichen und tariflichen Bestimmungen müsse aber sicher gestellt sein. Bisher kontrolliert die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls die Frisörbetriebe lediglich in unregelmäßigen Schwerpunktprüfungen.
In der deutschen Frisörbranche tobt ein ruinöser Verdrängungswettbewerb. Jeden Tag eröffneten zuletzt laut Statistik des Zentralverbands des Deutschen Handwerks im Schnitt vier neue Salons - bei insgesamt gleichbleibender Kundenzahl. Mittlerweile ist nach Branchenschätzungen fast jeder zehnte Frisörsalon ein Discounter.