Zuvor hatte mindestens eine Anwältin aus Geiwitz' Kanzlei ehemaligen Schlecker-Mitarbeitern, die gegen ihre Entlassung geklagt hatten, eine Abfindung von 500 Euro geboten. "Es kann nicht sein, dass diejenigen Mitarbeiter, die klagen, belohnt werden und die anderen leer ausgehen", begründete der Verdi-Sprecher die Entscheidung für den Verzicht. Sämtliche gekündigten Mitarbeiter hätten einen Abfindungsanspruch - wenn dazu nun bereits Angebote unterbreitet würden, dann müssten diese an alle knapp 10.000 Entlassenen gehen.
Schlecker hatte ihnen Ende März gekündigt, nachdem der Aufbau einer Transfergesellschaft gescheitert war. Allein in Baden-Württemberg, wo Schlecker seinen Stammsitz hat, hatten daraufhin 480 Betroffene eine Kündigungsschutz-Klage eingereicht. Bundesweit gehen laut "Stuttgarter Nachrichten" mindestens 3800 ehemalige Beschäftigte juristisch gegen ihre Entlassung vor.
Indem Abfindungen als Vergleichsangebot im Güteverfahren nun wegfallen, erhöht sich allerdings die Wahrscheinlichkeit, dass es bei vielen der Klagen tatsächlich zum Gerichtsprozess kommt. Sollten dabei einzelne Kammern zu der Auffassung kommen, dass ein Betroffener zu Unrecht entlassen wurde, so hat dieser wieder Anspruch auf sein Gehalt.
Solche Forderungen würden die Finanzlage bei Schlecker weiter verschlimmern - und damit die Suche nach einem Investor zunehmend erschweren. Zuletzt umfasste der Bieterkreis fünf Interessenten. Bis Pfingsten will Insolvenzverwalter Geiwitz einen endgültigen Investor präsentieren. Gut eine Woche später, am 5. Juni, kommt in Ulm die Gläubigerversammlung zusammen.
Schlecker hatte Ende Januar Insolvenz angemeldet, nachdem das Unternehmen über Jahre hinweg Verluste angehäuft hatte. Allein im Jahr 2011 machte die Drogeriekette des eigenwilligen Kaufmanns Anton Schlecker mehr als 200 Millionen Euro Verlust. Im Kampf ums Überleben schloss das Unternehmen im März mehr als 2000 Filialen in ganz Deutschland.
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