Gesamtpreis muss vor Online-Bestellung genannt werden

Schutz gegen Kostenfallen im Internet ab August

Berlin (AFP) - Verbraucher werden bei Bestellungen im Internet nun besser vor Kostenfallen geschützt. Ab 1. August müssen Online-Anbieter ihre Kunden mit einem Warnbutton noch vor dem Absenden der Bestellung über den Gesamtpreis informieren, und die Kunden müssen dies bestätigen, wie das Bundesjustizministerium mitteilte. Mit der gesetzlichen Neuregelung können Kosten nicht mehr im Kleingedruckten versteckt werden. "Wir setzen diesen Machenschaften ein Ende", erklärte Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
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Besserer Schutz gegen Kostenfallen im Internet kommt © AFP

Bisher hatten unseriöse Internetunternehmen ein relativ leichtes Spiel mit arglosen Verbrauchern: Mit vermeintlichen Gratis-Angeboten lockten sie Internet-Nutzer auf ihre Webseite und versteckten Kosten im Kleingedruckten. Der Ministerin zufolge sind in den vergangenen Jahren über fünf Millionen Verbraucher in solche Fallen getappt.

Künftig müssen nun bei kostenpflichtigen Onlineangeboten Preis, Lieferkosten und Mindestlaufzeiten der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich angezeigt werden. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Verbraucher über eine gesonderte Schaltfläche ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu der Zahlung verpflichtet.

Dieser Bestellbutton muss dem Ministerium zufolge "unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen." Die Neuregelung gilt für alle Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen im Internet, sei es über den heimischen Computer, das Smartphone oder einen Tablet-PC.

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