Bisher hatten unseriöse Internetunternehmen ein relativ leichtes Spiel mit arglosen Verbrauchern: Mit vermeintlichen Gratis-Angeboten lockten sie Internet-Nutzer auf ihre Webseite und versteckten Kosten im Kleingedruckten. Der Ministerin zufolge sind in den vergangenen Jahren über fünf Millionen Verbraucher in solche Fallen getappt.
Künftig müssen nun bei kostenpflichtigen Onlineangeboten Preis, Lieferkosten und Mindestlaufzeiten der Ware oder Dienstleistung unmittelbar vor der Bestellung klar und verständlich angezeigt werden. Ein Vertrag kommt nur dann zustande, wenn der Verbraucher über eine gesonderte Schaltfläche ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu der Zahlung verpflichtet.
Dieser Bestellbutton muss dem Ministerium zufolge "unmissverständlich und gut lesbar auf die Zahlungspflicht hinweisen." Die Neuregelung gilt für alle Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen auf Online-Plattformen im Internet, sei es über den heimischen Computer, das Smartphone oder einen Tablet-PC.
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