Das Steuerabkommen sieht unter anderem vor, dass illegal in die Schweiz transferierte Vermögen pauschal nachversteuert werden und Kapitalanlagen deutscher Steuerzahler bei Schweizer Banken genauso besteuert werden wie im Inland. Während Deutschland damit das Problem der Steuerhinterziehung lösen will, kann die Schweiz weiter an ihrem Bankgeheimnis festhalten, da die Namen der Steuersünder nicht weitergeleitet werden sollen.
Das Abkommen soll im nächsten Jahr in Kraft treten. Allerdings ist laut SDA noch möglich, dass in der Schweiz ein Referendum dazu abgehalten wird. In Deutschland steht noch die Zustimmung des Bundesrats aus. Dort könnte das Steuerabkommen am Widerstand der oppositionsregierten Länder scheitern. Sie kritisieren unter anderem, dass das Schweizer Bankgeheimnis bestehen bleibt und die Kunden nicht genannt werden.
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