Baden-Württemberg fordert vor Schiedsgericht Geld

Stuttgart will für EnBW-Kauf zwei Milliarden Euro zurück

Frankfurt/Main (AFP) - Im Streit um den Rückkauf des Energieversorgers EnBW verlangt das Land Baden-Württemberg mehr als zwei Milliarden Euro vom französischen Energieriesen EdF zurück. In seiner Schiedsgerichtsklage vor der Internationalen Handelskammer fordere das Landesunternehmen Neckarpri 2,016 Milliarden Euro vom ehemaligen EnBW-Mehrheitseigner aus Paris, wie mit den Vorgängen Vertraute der Nachrichtenagentur AFP bestätigten.
EnBW-Hauptsitz in Karlsruhe Bild anzeigen
EnBW-Hauptsitz in Karlsruhe © AFP

Unter Mitwirkung des damaligen CDU-Ministerpräsidenten Stefan Mappus hatte Neckarpri im Dezember 2010 für 4,7 Milliarden Euro 46,5 Prozent der EnBW-Anteile von EdF gekauft. Die mittlerweile von Grünen und SPD geführte Landesregierung hegt jedoch Zweifel an der Angemessenheit des Preises und reichte deshalb im Februar Schiedsgerichtsklage ein. In seinen Unterlagen an die ICC beantragt das Land dabei, dass EdF den von Baden-Württemberg zu viel gezahlten Betrag zurückerstattet. Zur Höhe ihrer Forderung machte die Landesregierung bisher keine Angaben.

Mit mehr als zwei Milliarden Euro fällt die Forderung nun deutlich höher aus als bisher angenommen: In der Vergangenheit war stets über einen dreistelligen Millionenbetrag spekuliert worden. Hierzu und zum laufenden Verfahren wollte sich das Stuttgarter Wirtschaftsministerium am Freitag nicht äußern.

Der französische Energiekonzern seinerseits wies die Vorwürfe aus Stuttgart stets zurück und drohte stattdessen bereits dem Land mit rechtlichen Konsequenzen: EdF erwäge, Baden-Württemberg für Schäden zur Verantwortung zu ziehen, die dem Konzern durch die Schiedsgerichtsklage entstehen könnten, hatte das Unternehmen dem CDU-Parlamentarier Ulrich Müller per Brief mitgeteilt.

Müller ist Vorsitzender des parlamentarischen Untersuchungsausschusses zum EnBW-Anteilekauf im Stuttgarter Landtag. Das Gremium befasst sich derzeit mit dem Geschäft, weil dieses 2010 weitgehend im Geheimen abgewickelt worden war. Der Landtag und Teile der Landesregierung waren im Vorfeld nicht eingeweiht gewesen. Der baden-württembergische Staatsgerichtshof hatte dieses Vorgehen bereits im vergangenen Herbst als nicht rechtmäßig beurteilt.

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