Ärztin ermunterte zu Reise wegen Burnouts
Vergleich im Streit um Segeltörn trotz Krankenschein
Düsseldorf (AFP) - Wer wegen psychischer Erschöpfung krankgeschrieben ist, kann währenddessen durchaus auf Reisen gehen. Voraussetzung ist, dass die Reisen dem Kranken aus medizinischer Sicht zuträglich sind. Das ergibt sich aus einem Prozess vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf, der mit einem Vergleich zugunsten der Klägerin endete.
Segler in Kroatien
© AFP
Der Arbeitgeber wollte der Betriebsratsvorsitzenden kündigen, weil sie während einer zehnwöchigen Arbeitsunfähigkeit wegen Burnouts in Kroatien zum Segeln war und an einer Kinderfreizeit am Tegernsee teilgenommen hatte. Ihre Ärztin hatte ihr dazu geraten. Nachdem diese als Zeugin zugunsten der Frau ausgesagt hatte, kam es zu einem schnellen Vergleich: Die Klägerin scheidet aus dem Unternehmen aus und bekommt dafür eine Abfindung von 50.000 Euro.
Artikel vom 03.05.2012
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