"Wir müssen wissen, welches Teil in welchem Auto verbaut ist", sagte Röhl. Bislang sind die Werkstätten dabei auf Kataloge der Hersteller angewiesen. Diese enthalten aber nur Originalersatzteile und nicht die oft baugleichen Produkte freier Teilehändler. Für Werkstätten und Händler geht es in dem Streit um viel Geld: Nach Angaben der EU-Kommission entfallen auf Kundendienst und Reparaturen rund 40 Prozent der Kfz-Ausgaben der Verbraucher.
Der Verband verlangt von den Autokonzernen eine Datenbank, in der anhand der Fahrgestellnummer alle Teile eines Autos aufgeführt sind. Die Autobauer sollen diese Daten nicht kostenlos herausgeben, sondern gegen eine Lizenzgebühr.
In der Beschwerde gegen BMW wirft der GVA dem Autobauer vor, Ersatzteilnummern für den 1er BMW zurückzuhalten. Dies widerspreche einer Änderungsverordnung der Abgasnormen Euro 5 und 6, mit der die EU-Kommission nicht nur die Emissionen, sondern auch Reparatur und Wartung regelt. Demnach müssen die Autobauer die Daten offenlegen, um für mehr Wettbewerb zu sorgen. Im äußersten Fall könne BMW sogar die Typzulassung für das betroffene Fahrzeug entzogen werden, sagte Röhl. Eine BMW-Sprecherin sagte der "Financial Times Deutschland", bislang liege dem Konzern keine Beschwerde vor.
BMW steht jedoch nicht allein in der Kritik. Erst im Dezember wehrte sich der GVA nach eigenen Angaben erfolgreich gegen irreführende Angaben in Serviceheften von Hyundai.
Seit 2010 muss ein Autofahrer nur noch in einem Garantiefall in die Vertragswerkstatt, wie der GVA betont. Um Wartungsarbeiten wie einen Ölwechsel oder neue Bremsbeläge kann sich in der Garantiezeit aber auch eine freie Werkstatt kümmern, ohne die Herstellergarantie zu beeinträchtigen.
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