Seit Anfang des Jahres gilt die neue private Gebührenordnung für Zahnärzte. Lässt sich ein Patient zum Beispiel ein Inlay an Stelle einer Amalgamfüllung einsetzen, berechnet der Zahnarzt sein Honorar vollständig nach der privaten Gebührenordnung. Die Rechnung für den Patienten kann dann zusammen mit den Laborkosten leicht 600 Euro betragen. Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich nur mit 30 bis 45 Euro, was den Kosten für eine Amalgamfüllung entspricht.
Für leistungsstarke Zahnversicherungen muss ein 43-jähriger männlicher Neukunde laut "Finanztest" zwischen 18 und 41 Euro im Monat zahlen. Gleich alte Frauen zahlen zwischen 19 und 49 Euro. Eine Zusatzversicherung lohnt sich nach Angaben der Verbraucherexperten vor allem für diejenigen, die sich bei Kronen, Inlays oder Implantaten nicht auf die kostengünstigste Variante beschränken wollen.
Die gesetzlichen Kassen beteiligen sich nur an den Kosten für die sogenannte Regelversorgung. Für jeden Befund haben Zahnärzteschaft und Kassen eine solche Standardversorgung festgelegt. Dafür erhalten die Versicherten einen Festzuschuss, egal, welchen Zahnersatz sie sich machen lassen. Zur Regelversorgung gehören zum Beispiel nur Legierungen ohne Edelmetall, aber keine Kronen oder Brücken mit Goldanteil. Den Aufpreis dafür müssen Patienten selbst berappen. Noch teurer wird es, wenn zum Beispiel ein Seitenzahn nicht mit Metall, sondern mit zahnfarbener Keramik überkront wird.
Hat der Zahnarzt bereits ein Zahnproblem diagnostiziert, ist die Behandlung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Deshalb sollten Verbraucher eine Zusatzversicherung vor der Behandlung abschließen.
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