Erfurt (SPD-Fraktion Thüringen) - Mit Blick auf eine heutige Mitteilung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Gesetzentwurf der Landesregierung zum Petitionsgesetz, stellt Regine Kanis, Sprecherin der SPD-Fraktion für Petitionen, klar:
„SPD und CDU haben sich keinesfalls beim Gesetzentwurf der Fraktion Die LINKE ‚bedient’, wie Frau Schubert behauptet. Vielmehr haben sich sowohl Die LINKE als auch die Koalitionsfraktionen bei der Erstellung ihrer Gesetzentwürfe an der ‚Richtlinie für die Behandlung von öffentlichen Petitionen gem. Ziffer 7.1 (4) der Verfahrensgrundsätze des Deutschen Bundestages’ orientiert.“ Laut Kanis seien hier öffentliche Petitionen bereits gut geregelt. Außerdem habe der Bundestag bereits gute Erfahrungen mit diesem Instrument gemacht. Einer Neuerfindung bedürfe es daher hier nicht.
Zu einem weiteren Vorwurf Schuberts, wonach ein gemeinsamer Gesetzentwurf mit dem gesamten Ausschuss möglich gewesen wäre, erklärt Kanis: „Die Linken wollten das Petitionsrecht auch für die Kommunen neu regeln. Das halten wir nicht für angebracht. Daher bestehen zwischen der Koalition und der Fraktion Die LINKE fundamentale Meinungsverschiedenheiten. Ein gemeinsames Vorgehen des Ausschusses war daher leider nicht möglich.“
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