Unstrut-Hainich-Kreis (ihk) - Per 28.12.2011 wurde der Zuschuss für Existenzgründer (Gründungszuschuss) seitens der Agentur für Arbeit bundesweit neu geregelt. Er wurde von einem Rechtsanspruch in eine Ermessensleistung umgewandelt, seit dem wächst die Unsicherheit.
Wer nämlich einen Facharbeiterabschluss in einer Branche hat, wo es Fachkräftebedarf gibt - d. h. freie Stellen am hiesigen Arbeitsmarkt - wird von der Agentur nicht bzw. nur in Ausnahmefällen mit dem Gründungszuschuss unterstützt. Aber nicht nur die Ermessensleistung ist neu, bei Antragstellern muss der verbleibende Restanspruch auf Arbeitslosengeld nunmehr 150 Tage statt vorher 90 Tage betragen. Ein Beispiel: Wenn ein Gründer ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, hat er sechs Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die neuen Bedingungen führen dazu, dass Existenzgründer bereits im ersten Monat der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit starten müssen, um den Gründerzuschuss eventuell zu erhalten - vor der Änderung hatten Existenzgründer drei Monate Zeit. Wer von den Jungunternehmern aber von seiner Geschäftsidee überzeugt ist, wird sich nicht unter Zeitdruck setzen lassen und auch weiterhin für eine Selbständigkeit entscheiden. Bei jedem Gründungsvorhaben ist es elementar wichtig, dass man Klarheit über das Geschäftsmodell hat und das Konzept bis zum Ende durchdacht ist. Außerdem sollte die Finanzierung gut vorbereitet sein. Zu allen Fragen rund um die Existenzgründung bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Erfurt jede Woche kostenfrei eine Orientierungsberatung und individuelle Einzelberatungen im Regionalen Service-Center Mühlhausen an. Terminvereinbarungen unter 03601 4870-0 oder per Mail an ernst@erfurt.ihk.de. Das nächste Existenzgründerseminar vom 12.-15. März 2012 in Mühlhausen informiert über alle Anforderungen an den Gründer.
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