(gdv) - EU-Unfallbericht, Grüne Karte und Warnwesten mitnehmen, wichtige Notrufnummern speichern, 112 gilt EU-weit - das sind die wichtigsten Tipps für eine Autoreise ins Ausland.
"Wer im Auslandsurlaub mit dem Auto unterwegs ist, kann sich nicht darauf verlassen, überall in Europa ein so dichtes Netz von Notrufsäulen vorzufinden wie in Deutschland. Deshalb raten wir dringend dazu, wichtige Notrufnummern der befahrenen Länder im Handy zu speichern oder aufzuschreiben", empfiehlt vor dem Beginn der Sommerreisewelle Birgit Luge-Ehrhardt, Pressesprecherin der GDV Dienstleistungs-GmbH & Co. KG (GDV DL), die in Hamburg die Notrufzentrale für die deutschen Autoversicherer betreibt.
Etwa 75 Millionen Urlaubsreisen unternahmen die Deutschen 2010, 60 Prozent davon gingen ins Ausland. Zwar ist der Anteil der Autos bei der Reise in den letzten Jahren rückläufig, aber noch immer nutzt jeder zweite Urlauber PKW oder Wohnmobil für die Urlaubsreise. Im Ausland geraten dabei jedes Jahr rund 150.000 Autofahrer unverschuldet in einen Unfall.
"Während in den traditionellen Urlaubsländern wie Italien, Frankreich oder der Schweiz - ähnlich wie in Deutschland - auf den Autobahnen etwa alle zwei Kilometer eine Notrufsäule steht, ist diese Infrastruktur zum Beispiel in den skandinavischen Ländern oder in Portugal wesentlich dünner. Bei vielen neuen EU-Mitgliedern im Osten Europas wie etwa im Baltikum ist sie gar nicht vorhanden", erläutert Luge-Ehrhardt.
"Wer auf Nummer sicher gehen und unnötigen Ärger und Stress im Urlaub vermeiden will", so die GDV DL-Pressesprecherin, sollte die wichtigsten nationalen Rufnummern von Polizei und Straßenwacht speichern. "In allen Ländern der EU gilt zudem die einheitliche Notrufnummer 112. Sie ist häufig mehrsprachig besetzt und der Anruf ist sowohl vom Handy als auch aus dem Festnetz kostenfrei", erklärt Luge-Ehrhardt weiter und empfiehlt dringend, Warnwesten mit in den Urlaub zu nehmen. In 14 europäischen Ländern sei das Anlegen der Warnweste beim Verlassen des Fahrzeuges außerhalb geschlossener Ortschaften mittlerweile Pflicht. "Wer ohne diese Weste angetroffen wird, muss wie beispielsweise in Belgien mit mehreren hundert Euro Bußgeld rechnen."
Kommt es im Ausland zu einem Unfall, sei es nach wie vor besser, die "Grüne Karte" dabei zu haben. Sie enthält alle notwendigen Daten zum eigenen Versicherungsschutz und wird kostenlos von der eigenen Versicherung ausgestellt. Dringend empfehlen die Hamburger Experten die Mitnahme des EU-Unfallberichtes: im Falle eines Unfalles erfasst er alle notwendigen Fakten, ist europaweit inhaltlich und grafisch identisch und erleichtert die Schadenregulierung. Dieser Einseiter ist ebenfalls bei der Autoversicherung erhältlich. "In jedem Fall", betont Luge-Ehrhardt, "ist es wichtig, das gegnerische Kennzeichen, den Namen des Unfallgegners, dessen Versicherung und die Versicherungsnummer festzuhalten."
Auch bei Problemfällen bieten die Hamburger Experten eine Hilfe, nämlich den Schadenregulierungsbeauftragten, den jede Versicherung in einem EU-Mitgliedsland haben muss. Wer der jeweilige Beauftragte der gegnerischen Versicherung ist, kann beim Zentralruf der Autoversicherer erfragt werden unter Tel. 0180/25026.
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