(HLC) - Wenn ein Unfall passiert, muss der Verursacher dafür gerade stehen. Das gilt auch für Teich- und Poolbesitzer. Fällt eine Person ins nicht gesicherte Wasser und kommt dabei zu Schaden, können im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Verkehrssicherungspflichtig ist laut Rechtssprechung u.a., wer eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält. Aber auch unabhängig von der Rechtslage ist es sinnvoll, Gewässer abzusichern. Wie schnell ist ein kleiner Entdecker der Faszination von Wasser erlegen und in einem unbeobachteten Augenblick hineingefallen. Ertrinken ist eine der häufigsten Todesursachen bei Kindern. Auch Erwachsene sind nicht gefeit: Auf so manch feucht-fröhlicher Gartenparty ist schon jemand unbemerkt im Teich oder Pool gelandet. Eine äußerst effektive, unkomplizierte und kostengünstige Innovation die Leben retten kann, ist ein batteriebetriebenes Alarmgerät. Der robuste „Poolwatcher“ hat ein „Auge“ auf jedes Gewässer. Ob Aufbau- oder eingelassener Pool, Fisch- oder Schwimmteich oder Biotop: Immer dann, wenn sich kein Mensch darin aufhält, gehört der „Wasser-Bodyguard“ hinein. Es schwimmt unabhängig vom Wasserstand immer auf der Oberfläche und signalisiert durch einen lauten akustischen Ton, wenn jemand ins Wasser gefallen ist. Mit seiner sehr zuverlässigen Funktionsweise erfüllt er sogar die strengen Auflagen der französischen Norm NFP 90-307 A1. Mit diesem Zertifikat sind nur sehr wenige Geräte ausgezeichnet. Ein großer Vorteil des „schwimmenden Lebensretters“ ist seine einfache, flexible Anwendung. Ins Wasser setzen, einschalten, und die Anforderungen an die Sicherung einer Gefahrenquelle sind erfüllt. Und im Gegensatz zu anderen, kostenintensiveren und aufwändigeren Möglichkeiten der Absicherung wie Mauern, Zäune oder Abdeckungen sind weder bauliche Maßnahmen erforderlich, noch wird der gestalterische Gesamteindruck des Gartens zerstört. Weitere Informationen gibt es bei Poolwatcher UG, Bagelstr. 95a, 40479 Düsseldorf, Tel.: 0211/63554211, Fax: 0211/63559593, Email: info@poolwatcher.eu sowie unter www.poolwatcher.eu.
Noch keine Kommentare vorhanden