Tag der Apotheke am 24. Mai

Sicherheits-Check für die Hausapotheken

(LAKT) - Am 24. Mai laden die Thüringer Apotheker ein zum Tag der Apotheke. Die Hausapotheken gibt es in den verschiedensten Varianten. Oft  ist es ein weißer Blechkasten mit rotem Kreuz, der andere hat einen beinahe antiken Wandschrank aus dunklem Holz, mancher lagert seine Arzneimittel in der Küche oder gar im Bad. Gerade diese Vorstellung treibt Apothekern wie Stefan Fink, Pressesprecher der Region Weimar, die Sorgenfalten ins Gesicht. „Arzneimittel sind eine Ware mit besonderem Charakter. Durch die falsche Lagerung, also z.B. im feuchten Badschrank, können sich enthaltene Arzneistoffe derart verändern, dass das Medikament seine Wirksamkeit verliert.“

Bild anzeigen

Thüringer Apotheker beraten zum Thema „Hausapotheken“.

Aber nicht allein die falsche Lagerung kann Arzneimittel unbrauchbar machen. Anders als bei Lebensmitteln markiert das Verwendbarkeitsdatum eine klare Grenze, nach der Arzneimittel in keinem Fall mehr angewendet werden dürfen. Weiter verkürzt wird die Verwendbarkeitsfrist durch die erstmalige Nutzung bzw. das Öffnen des Arzneimittels, dies gilt beispielsweise für Nasensprays oder -tropfen.

„Hausapotheken sind in vielen Fällen wahre Fundgruben, manchmal mit Trödelmarktflair. Es gibt Fälle, in denen finden sich sogar noch Arzneimittel aus DDR-Zeiten. Da schlägt sicher das Herz des Pharmaziehistorikers höher, ansonsten sind die Wirkungen eines solchen Arzneimittels jedoch unkalkulierbar“, warnt Fink.

Derart exotisch sind die Funde natürlich nur selten. Aber wirklich harmlos ist der Arzneimittelmix eigentlich nie. Deswegen gibt es einfache Sicherheitsregeln, die man auf jeden Fall befolgen sollte. Die wichtigste Regel lautet: Verwenden Sie nie die Arzneimittel Ihres Partners und geben Sie niemals Kindern Arzneimittel, die nur für Erwachsene bestimmt sind. Bewahren Sie Ihre Arzneimittel in der Originalverpackung auf und schreiben Sie Ihren Namen auf die Packung, nur so sind Verwechslungen sicher zu vermeiden.“

Wichtig ist auch, dass ärztlich verschriebene Arzneimittel nur nach Anweisung des Arztes anzuwenden sind. Setzt der Arzt das Arzneimittel ab, sollte es - am besten über die Apotheke - entsorgt werden. Flüssige Arzneimittel, wie z.B. Nasensprays sind stets mit einem Anbruchsdatum zu versehen, da sie in der Regel nur kurzfristig, höchsten aber sechs Wochen verwendbar sind.

Wem das alles zu viel ist, der kann sich am 24. Mai Rat in seiner Apotheke holen. Am Tag der Apotheke bieten viele Thüringer Apotheken einen Hausapotheken-Check an, der den Patienten die Sicherheit gibt, dass alles in Ordnung ist.

Bewerten Sie diesen Artikel

0.0
0,0 (0 Stimmen)

Möchten Sie diesen Artikel

Versenden Drucken
Anzeige

Noch keine Kommentare vorhanden

Zu diesem Artikel wurde noch kein Kommentar hinterlassen, schreiben Sie doch den ersten.

Diesen Artikel versenden

Absender-E-Mail:*
Empfänger-E-Mail:*
Nachricht:*

* Pflichtfelder
Als Startseite festlegen Facebook Twitter RSS-Feeds Mobile