Mieterschutzverein Meiningen und Umgebung e.V. informiert

Betriebskostenabrechnung prüfen

Schmalkalden/Meiningen (mieterschutzverein meiningen) - Mieter haben das Recht, ihre Betriebskostenabrechnung auf Herz und Nieren zu prüfen. Dazu gehört nach Angaben des Mieterschutzvereins Meiningen und Umgebung e.V. auch, dass sie Einsicht in die zugrunde liegenden Verträge, Versicherungspolicen, Rechnungen oder bescheide nehmen können. Der Vermieter muss diese Belegungskontrolle ermöglichen, zum Beispiel in seinem Büro. Hier darf der Mieter die Belege auch abfotografieren. Der Vermieter kann dies nicht verweigern, entschied beispielsweise das Amtsgericht München.

Damit sei das Anfertigen von Ablichtungen von Belegen mit allgemein üblichen technischen Hilfsmitteln, insbesondere durch Abfotografieren, Einscannen oder Kopieren, letztlich nicht anders zu beurteilen als das Anfertigen handschriftlicher Notizen oder Abschriften. Es sei treuwidrig, den Mieter auf das mühsame und zeitaufwendige Anfertigen handschriftlicher Notizen oder sogar Abschriften zu verweisen. Solange der Vermieter die Prüfung der Abrechnung bzw. die Einsicht in die Originalbelege nicht ermöglicht, muss der Mieter keine Nachforderungen zahlen.

Zu einer Belegkontrolle im Vermieterbüro darf der Mieter auch eine weiter Person mitbringen oder von vorn herein einen Dritten, zum Beispiel den Mietverein, mit der Durchsicht der Unterlagen beauftragen. Allerdings haben Mieter keinen Anspruch auf Zusendung der Rechnungsunterlagen in Kopie. Dies könnten Sie - so der Mieterschutzverein Meiningen und Umgebung e.V. – nur fordern, wenn die Belegkontrolle im Vermieterbüro unzumutbar wäre.

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