Rückdatierung entfällt

Neuerungen bei der Hauptuntersuchung für Kraftfahrer

Erfurt (mg/pm) – Wer kennt sie nicht die gute alte Prüfplakette welche seit über 50 Jahren Bestandteil der Fahrzeugkennzeichnung ist. Sie befindet sich am hinteren Kennzeichen und ist je nach Jahr der Ablauffrist grün, orange, blau, gelb, braun oder rosa. Das System der Kraftfahrzeugüberwachung hat sich in Deutschland seit mehr als 60 Jahren bewährt und sorgt für mehr Verkehrssicherheit.

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So sieht der neue HU Adapter aus der zukünftig bei der Hauptuntersuchung eingesetzt wird.

© Foto: Matthias Gränzdörfer

Im April 2012 sollen auf die Fahrzeughalter einige Neuerungen bei der Hauptuntersuchung zukommen. Diese Neuregelungen treten mit der Änderung der StVZO in Kraft. So sollen einheitliche Beschreibungen von Mängeln eingeführt werden. Ebenso entfällt dann eine Rückdatierung der HU-Prüfung, wenn diese verspätet durchgeführt wurde. Auch neue Pflichtuntersuchungspunkte kommen in der Revision zur HU-Richtlinie zum Tragen. Wer künftig ohne Warndreieck oder ohne beziehungsweise mit abgelaufenem oder unvollständigem Verbandskasten zur Hauptuntersuchung erscheint, wird dafür einen geringen Mangel ins HU-Protokoll eingetragen bekommen. Zudem wird mit Inkrafttreten der Neuregelungen die Prüfung der Fahrzeugelektronik gestaffelt eingeführt. Mittels einer einheitlichen Software kann über die Fahrzeugschnittstelle die Ausführung, der Zustand, die Funktion und die Wirkung beispielsweise vom ABS, Airbag oder Kurvenlicht geprüft werden.

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