Sozialversicherung für Selbstständige?

Selbstständige, die für einen einzigen Auftraggeber arbeiten, sollten ihre Verträge sorgfältig prüfen. Denn auch ein formal „freier“ Mitarbeiter ist sozialversicherungspflichtig, wenn er faktisch wie ein abhängig Beschäftigter arbeitet. Dabei werden bisweilen sehr strenge Maßstäbe angelegt, wie ein aktuelles Urteil des Sozialgerichts Dortmund zeigt: Im verhandelten Fall ging es um eine selbstständige Altenpflegerin, die sich für eine Wohnungsgesellschaft um die Belange der Bewohner einer Seniorenwohnanlage kümmerte. Sie nutzte eigene Arbeitsmittel, konnte ihre Zeit frei einteilen und bildete sich sogar auf eigene Kosten fort. Dennoch ging die gesetzliche Rentenversicherung von einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aus und bekam Recht. Die Begründung des Gerichts: Die Altenpflegerin arbeite nicht im Auftrag und auf Rechnung der Bewohner, sondern der Wohnungsgesellschaft und müsse daher sozialversichert werden. (Az.: S 34 R 898/10)

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